Politik

Beratendes Gremium
Im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung regelt die Gemeinde die eigenen Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft. Während die laufenden Amtsgeschäfte von der Bürgermeisterin erledigt werden, beschäftigt sich der Gemeinderat neben dem Beschluss über die Haushaltssatzung und dem Haushaltplan (Finanzhoheit) als zuständiges Organ wesentlich mit dem Erlass von Bauleitplänen, wie dem Flächennutzungsplan und den Bebauungsplänen (Planungshoheit). Neben diesen besonderen Normen regelt der Rat durch Satzungen weitere Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft (Satzungshoheit).

In den Fachausschüssen werden die Beschlüsse des Rates vorbereitet. Fachausschüsse bildet der Rat durch Beschluss. Ihnen gehören eine festgelegte Anzahl von Ratsmitgliedern und zum Teil beratende Fachmitglieder an. Nach der Vorbereitung von Beschlüssen zu den gemeindlichen Hoheitsrechten und den vielfachen Pflichtaufgaben wie dem Brandschutz, Schulen oder Kindergärten sind es insbesondere die Gewährung freiwiliger Leistungen, beispielsweise im kulturellen, sportlichen oder wirtschaftlichen Bereich, die hier beraten werden.

Neben der Bürgermeisterin und dem Rat hat der Verwaltungsausschuss nach der Niedersächsischen Gemeindeordnung eine besondere Organstellung. Er entscheidet in solchen Fällen, in denen die Gemeindeordnung der Bürgermeisterin oder dem Rat die Entscheidungszuständigkeit nicht zuweist. Weiterhin ist er als weitere Instanz nach den Fachausschüssen an der Vorbereitung der Ratsbeschlüsse beteiligt.