15.12.2011 - Bürgerbegehren zum Allwetterbad scheitert an Zulässigkeit

Bürgerbegehren
Bürgerbegehren zum Allwetterbad scheitert an Zulässigkeit

Steinfeld - „Das Bürgerbegehren war abzulehnen, da es in weiten Teilen und in den wesentlichen Punkten die Kriterien für eine Zulässigkeit nicht erfüllt“, dieses beschloss am Donnerstag der Steinfelder Verwaltungsausschuss. Hierüber berichtete Bürgermeisterin Manuela Honkomp zu Beginn der Ratssitzung, die im unmittelbaren Anschluss im Rathaus stattfand.

Nach Einschätzung der Verwaltung, die eine umfangreiche Vorlage für den entscheidenden Verwaltungsausschuss vorgelegt hatte, ergab sich die Unzulässigkeit nicht nur aus einem einzigen Grund, sondern gleich in mehrfacher Hinsicht. Dem folgte der Verwaltungsausschuss und gab ein eindeutiges Votum ab.

Dabei konnte unbeachtet bleiben, dass das Bürgerbegehren zum Neubau eines Allwetterbades, welches der Gemeinde am 22.08.2011 mit dem Titel „Es soll ein Allwetterbad (kombiniertes Hallen- und Freibad) im Bereich des jetzigen Freibades neu gebaut werden. Die Ausführung soll durch einen Architektenwettbewerb erfolgen“ überhaupt keine Frage enthielt, über die mit Ja oder Nein durch die Bürger abgestimmt werden könnte. Dieses allein hätte aber nicht zur Unzulässigkeit geführt, da auch die getätigte Aussage eine Abstimmung erlauben würde.

Allerdings musste der Hinweis auf eine Ausführung eines Allwetterbades durch einen Architektenwettbewerb als nicht hinreichend bestimmt gewertet werden. Der Ausgang eines solchen Wettbewerbes ist für die Bürger ungewiss, diese wissen bei der Abstimmung gar nicht, was sie denn überhaupt und zu welchem Preis bekommen würden.

Ferner wurde bemängelt, dass in den Unterschriftenlisten nicht deutlich wurde, dass es zunächst nur um die Durchführung eines Bürgerentscheids geht. Auf den Unter-schriftenlisten wurde gleich die Durchführung des Vorhabens angekündigt. Die Zahl der Unterschriften selbst reichte mit 826 gültigen (von 946 vorgelegten) aus, die 10 %- Hürde der Wahlberechtigten zu erreichen. Dies wären nach der letzten Kommunalwahl 742 gewesen.

Gravierende Fehler haben sich jedoch bei der Begründung und vor allem bei der Kostendeckung, die zwingend erforderlich darzustellen ist, ergeben. Diese Mängel führen schon je für sich zur Unzulässigkeit, in der Gesamtheit dann umso mehr.

So wurde z.B. gar nicht begründet, warum überhaupt nur ein Neubau, der mit rd. 6 Mio. € angegeben wird, möglich ist, obwohl eine solche Zahl schon wegen des vorgeschlagenen Architektenwettbewerbes gar nicht bekannt ist. Eine wie auch immer geartete Sanierung wird von den Initiatoren dabei erst gar nicht in Erwägung gezogen. Aktuell plant die Gemeinde die Sanierung beider Bäder mit rund 2,7 Mio. €.

Als Irreführung der Bürger stuft die Verwaltung die vorgetragene Reduzierung der jährlichen Unterhaltungskosten um satte 200.000 € ein. Die Auflistung der tatsächlichen Kosten ergeben hier lediglich einen Schnitt der Betriebskosten von jährlich rund 285.000 €. Darin sind über 114.000 € Personalkosten enthalten. Diese werden bei einem Allwetterbad mit gleichzeitiger Nutzung von Außen- und Innenbereich aber eher steigen, da dann aus haftungsrechtlichen Gründen vermutlich nicht mehr mit nur einer gleichzeitig anwesenden Aufsichtskraft gearbeitet werden kann.

Eine Reduzierung der Unterhaltungskosten um 70,1 % (!) kann so gar nicht als realis-tisch eingestuft werden. Auch der Hinweis auf die alte und möglicherweise teurere Technik greift nach der Durchführung der Sanierung nicht. Hier werden bekanntlich in beiden Bädern die gesamten Wasseraufbereitungen erneuert. Zudem erfolgt im Hallenbad auch noch eine energetische Sanierung. Als bedenklich muss hier gesehen werden, dass den Initiatoren diese Zahlen auch bekannt sind. Einer von ihnen ist gleichzeitig Mitglied des Gemeinderates. Zudem wurden die Zahlen von der Verwaltung auf ausdrücklichem Wunsch der Initiatoren schon vor Abgabe des Begehrens zur Verfügung gestellt.

Aber auch bei der Kostendeckung sind die Anforderungen nicht in ausreichendem Maße erfüllt. So wird bei den einmaligen Investitionskosten nicht erläutert, warum über 2 Millionen € mehr für einen Neubau ausgegeben werden sollen. Hinzu kommen dann auch noch die Kosten für die bereits durchgeführten und bei einem Neubau weitestgehend überflüssigen Sanierungen. Hier sind bislang bereits über 1 Mio. € als sogenannte Zusammenhangskosten angefallen. Aber auch die Abschreibung der alten Bäder ist kalkulatorisch mit zu berücksichtigen. Zahlen, die den Initiatoren ebenfalls bekannt gewesen sind.

Gleichwohl sprechen die Initiatoren des Bürgerbegehrens von einer „kurzfristigen Haushaltsmehrbelastung“. Sie vermitteln dem zur Unterschrift aufgerufenen Bürger den Eindruck, dass es möglich sei, durch Ausgabekürzungen und höhere Einnahmen in 40 Jahren diese rund 2 Mio. € einzusparen. Diese Rechnung hat der Verwaltungsausschuss jedoch als nicht haltbar gewertet. Einerseits kann man bei 40 Jahren nicht ernsthaft von „kurzfristig“ sprechen, andererseits wäre dann nicht einmal die Differenz zwischen dem tatsächlichen Sanierungsaufwand (rund 2,7 Mi. €) und der Neubauvariante(mit 6 Mio. € angegeben) gedeckt.

Zudem wird von den Initiatoren behauptet, dass sich die Einnahmen aus Eintrittsgeldern um 140.000 € steigern lassen. Derzeit werden bei beiden Bädern zusammen lediglich rund 36.000 € (Schnitt der letzten 5 Jahre) erzielt. Die behauptete Steigerung der Einnahmen um 389 % (!) muss als völlig überzogen und nicht haltbar angesehen werden, zumal diese dann ja auch in den nächsten 40 Jahren fließen müsste.

In der Zusammenfassung stellte der Verwaltungsausschuss dann konsequenter Weise fest, dass die Begründung nicht stichhaltig und der Kostendeckungsvorschlag nicht die gesetzlich erforderliche Konkretheit erreicht. Daher konnte auch nur die Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens zum Neubau eines Allwetterbades festgestellt werden. Damit wird nun ein Bürgerentscheid nicht durchgeführt.

Die Initiatoren können jetzt für sich entscheiden, ob sie den Beschluss des Verwaltungsausschusses akzeptieren oder gegen die Feststellung der Unzulässigkeit recht-lich vorgehen wollen. Bis dahin werden die Sanierungsarbeiten planmäßig weitergeführt.
 

Hier können Sie die Zulässigkeitsprüfung der Gemeinde Steinfeld über das Bürgerbegehren einsehen.