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Der neue Konzessionsvertrag beginnt am 1. Januar 2013 und hat eine Laufzeit von 20 Jahren, beinhaltet aber auch eine vorzeitige Kündigungsmöglichkeiten für die Gemeinde nach 10 Jahren. Vorausgegangen war ein umfangreiches Ausschreibungsverfahren, bei dem auch versucht wurde, gemeinsam mit den übrigen Kommunen im Südkreis eine kommunale Lösung zu erreichen. Letztlich konnte aber kein einheitlicher Beschluss gefasst werden, so dass es dann auch in Steinfeld zur Ausschreibung der Neuvergabe der Konzessionsverträge gekommen ist.
Der jetzt unterzeichnete Vertrag gewährleistet für die Bürgerinnen und Bürger sowie für die Industrie- und Gewerbebetriebe im Versorgungsgebiet einen sicheren, kundenorientierten, effizienten und umweltverträglichen Betrieb des Versorgungsnetzes für Elektrizität. Weiterhin regelt der Vertrag die Nutzung öffentlicher Grundstücke und Wege zur Erstellung und Unterhaltung des Stromversorgungsnetzes. Zudem erhält die Gemeinde Steinfeld von der RWE die gesetzlich höchstzulässige Konzessionsabgabe, die sich an den sogenannten Durchleitungsmengen bemisst.
Bürgermeisterin Manuela Honkomp betonte, dass sich die Gemeinde Steinfeld freut, dass die gute Kooperation der vergangenen zwanzig Jahren nunmehr fortgesetzt wird. „Es ist für uns wichtig, mit einem verlässlichen Partner zusammen zu arbeiten“, sagte die Bürgermeisterin anlässlich der Vertragsunterzeichnung.
Die Vertreter der RWE erklärten, dass sie sich ebenfalls über die Verlängerung des Vertrages freuen und in der Gemeinde die damit verbundene Verantwortung weiter übernehmen dürfen. Die Bedeutung der Stromnetze werde zudem durch die stark wachsende Zahl dezentraler Einspeisungen aus erneuerbaren Energien immer mehr „intelligente“ Funktionen erhalten. Schon heute garantiert das gut ausgebaute Versorgungsnetz der RWE eine hohe Versorgungssicherheit.
Stichwort Konzessionsvertrag:
Konzessionsverträge regeln die Nutzung öffentlicher Verkehrswege zum Zweck der Strom- und Erdgasversorgung durch den Netzbetreiber. Für die Gewährung des Wegenutzungsrechtes erhält die Kommune im Gegenzug eine Konzessionsabgabe. Deren Höhe richtet sich nach der Energiemenge, die durch das Netz geleitet wird und ist gesetzich geregelt.