30.04.2012 - Tierhaltungsanlagen im Landkreis Vechta
Die Stellungnahme des Kreisverbandes hat folgenden Wortlaut:
„Der Kreisverband Vechta begrüßt ausdrücklich die geplante Fortentwicklung des § 35 Abs. 1 Nr. 4 Baugesetzbuch (BauGB). Mit der die Zulassung von geplanten Tierhaltungsanlagen eingeschränkt werden soll und unterstützt damit inhaltlich voll und ganz das Schreiben von Herrn Landrat Albert Focke vom 11.04.2012 an den zuständigen Minister für Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung, Herrn Dr. Peter Ramsauer. Allerdings wäre es aus Sicht des Kreisverbandes Vechta nicht nur wünschenswert, sondern zielführender, wenn die Privilegierung gewerblicher Tierhaltungsanlagen nicht nur bei UVP-Pflicht, sondern auch in Kommunen aufgehoben würde, in denen die Gesamtviehdichte einen Wert von 2 Großvieheinheiten (GV) pro Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche überschreitet. Damit wäre sichergestellt, dass in Zukunft dann die jeweils betroffene Kommune im Rahmen ihrer Planungshoheit selbst über die Errichtung neuer gewerblicher Tierhaltungsanlagen entscheiden könnte.“
