2. Steinfelder Ausbidlungsmesse


>> 6. und 7. September 2013 <<

Ausbildungsbetriebe können sich aktuell noch für die Messe anmelden. 
(Telefonisch im Rathaus bei Christina Hoffmann unter 05492/86-25 oder per E-Mail an hoffmann@steinfeld.de.)

Sprechstunden im Rathaus

Jugendamt Vechta 
Jeden Dienstag von 11 - 12 Uhr im Rathaus. 04441/898-2133 o. 05492/86-18

PACE - Pro-Aktiv-Center - Beratung für arbeitslose Jugendliche
Jeden letzten Donnerstag im Monat im Zimmer 16 im Rathaus (Termine können sich ändern) 04441/870 76 28 o. 05492/86-18 

VdK - Sozialrechtsberatung
Jeden zweiten Mittwoch im Monat von 11:30 - 12:30 Uhr im Zimmer 16 im Rathaus, 05492/86-18

Seniorenbüro - Frau Pohlmann
Jeden 1. und 3. Mittwoch im Monat von 9 - 11 Uhr im Zimmer 16 im Rathaus, 04441/992744 o. 05492/86-18

Wohngeldbezieher und Arbeitslosengeld II - Empfänger aufgepasst: Informationen zum Bildungs- und Teilhabepaket - Neu ab 01.01.2011

Wetter

Routenplaner

Start

z.B. berlin kochstraße 10
Ziel
Gemeinde Steinfeld
49439 Steinfeld
Am Rathausplatz 13

30.04.2012 - Tierhaltungsanlagen im Landkreis Vechta

Kreisverband
Die Mitgliederversammlung des Kreisverbandes Vechta im Niedersächsischen Städte- und Gemeindebund fordert die Änderung des Baugesetzbuches und hat in Lohne am 25.04.2012 die nachfolgende Stellungnahme beschlossen. Die Kommunalpolitiker reagieren damit auch auf den rasanten Anstieg der Tierplatzzahlen in den vergangenen Jahren. Die Gesetzesänderung ist erforderlich, um einen fairen Ausgleich zwischen den verschiedenen Interessen bezüglich eine zukunftsorientierten Entwicklung in den Städten und Gemeinden des Landkreises Vechta und der Region zu sichern. Die kommunale Selbstverwaltung wird durch die geplante Änderung des § 35 Baugesetzbuch (BauGB) gestärkt. Danach wäre es künftig Aufgabe der Räte der Städte und Gemeinden, über die Zulassung weiterer Tierhaltungsanlagen zu beschließen. Einvernehmen bestand allerdings auch unter den Mitgliedern der Kreisverbandsversammlung, dass auch nach Änderung der Vorschrift eine geordnete Entwicklung auf den Hofstellen möglich sein soll.

Die Stellungnahme des Kreisverbandes hat folgenden Wortlaut:

„Der Kreisverband Vechta begrüßt ausdrücklich die geplante Fortentwicklung des § 35 Abs. 1 Nr. 4 Baugesetzbuch (BauGB). Mit der die Zulassung von geplanten Tierhaltungsanlagen eingeschränkt werden soll und unterstützt damit inhaltlich voll und ganz das Schreiben von Herrn Landrat Albert Focke vom 11.04.2012 an den zuständigen Minister für Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung, Herrn Dr. Peter Ramsauer. Allerdings wäre es aus Sicht des Kreisverbandes Vechta nicht nur wünschenswert, sondern zielführender, wenn die Privilegierung gewerblicher Tierhaltungsanlagen nicht nur bei UVP-Pflicht, sondern auch in Kommunen aufgehoben würde, in denen die Gesamtviehdichte einen Wert von 2 Großvieheinheiten (GV) pro Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche überschreitet. Damit wäre sichergestellt, dass in Zukunft dann die jeweils betroffene Kommune im Rahmen ihrer Planungshoheit selbst über die Errichtung neuer gewerblicher Tierhaltungsanlagen entscheiden könnte.“