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3G-Regel für BesucherInnen des Rathauses

Um vorherige Terminvereinbarung wird gebeten

Aufgrund der aktuellen Corona-Situation gilt ab sofort für Besucherinnen und Besucher des Rathauses die 3G-Regel. Das bedeutet, dass nur Geimpfte, Genesene oder negativ getestete Personen (tagesaktuell) das Rathaus betreten dürfen. Ein einsprechender Nachweis ist vorzulegen.

Bei öffentlichen Sitzungen gilt für Besucher die 2G-Regel. 

Meldung vom 26.11.2021Letzte Aktualisierung: 14.12.2021
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