Mit Stand von Sonntag (19.07.2020) gibt es im Landkreis Vechta insgesamt 428 bestätigte Corona-Fälle. Aktuell sind 67 Personen mit dem Virus infiziert. Diese Personen wurden zusammen mit weiteren 90 engen Kontaktpersonen in Quarantäne versetzt, so dass sich derzeit 157 Personen insgesamt in Quarantäne befinden. Zudem werden zwei Personen, die sich mit dem Coronavirus infiziert haben, stationär behandelt. Die Anzahl der genesenen Personen bleibt unverändert bei 348. Auch die Zahl der Personen, die sich nicht mehr in Quarantäne befinden bleibt unverändert bei 1.866. Unter den aktuell infizierten Personen befinden sich 35 Mitarbeiter der Oldenburger Geflügelspezialitäten (OGS), die bei den am Donnerstag durchgeführten Corona-Reihentests identifiziert wurden. Insgesamt wurden 66 Mitarbeiter der OGS positiv auf das Virus getestet. Davon wohnen 27 Personen im Landkreis Diepholz, zwei im Landkreis Osnabrück und jeweils eine im Landkreis Cloppenburg und in der Stadt Delmenhorst. Die übrigen 35 leben im Landkreis Vechta. Mitte der kommenden Woche werden zudem alle Mitarbeiter der OGS vom Gesundheitsamt des Landkreises Vechta erneut auf das Virus getestet. Die Inzidenzzahl, mit der die Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen angezeigt wird, liegt für das Kreisgebiet derzeit 41,67 und damit unter der Lockdown-Schwelle von 50 Personen. Ein Lockdown für das Kreisgebiet oder ähnliche Maßnahmen werden derzeit nicht ergriffen. Außerdem wird der Betrieb der OGS aufrechterhalten, da in der Firma derzeit kein größerer Infektionsherd nachweisbar ist. Es ist somit zu vermuten, dass die Infektionen auf den privaten Bereich zurückzuführen sind. (19.07.2020) __________________________________________
Zudem weist der Landkreis Vechta darauf hin, dass ab kommenden Montag (11.05.2020) die Rathäuser im Kreisgebiet sowie die Kreisverwaltung zu den gewohnten Zeiten für den Publikumsverkehr erreichbar sind, allerdings nur nach vorheriger Terminvereinbarung sowie unter Einhaltung der Abstands- und Hygienemaßnahmen. Einzelheiten dazu sind auf der Homepage der jeweiligen Kommune zu finden. (07.05.2020) __________________________________________
Der Landkreis Vechta weist mit Blick auf den bevorstehenden Maifeiertag darauf hin, dass die Verordnung des Landes Niedersachsen zum Schutz vor Neuninfektionen mit dem Coronavirus sowie die damit einhergehenden Kontaktbeschränkungen, Abstands- und Hygieneregeln unverändert weiter gelten. Das bedeutet unter anderem, dass soziale Kontakte auf ein Minimum zu reduzieren und Zusammenkünfte in der Öffentlichkeit auf zwei Personen beschränkt sind. Zusammenkünfte mit Angehörigen sowie von Personen, die in einer gemeinsamen Wohnung leben, sind hiervon ausgenommen. Außerdem dürfen Restaurants, Gaststätten, Imbisse und Cafés weiterhin nicht betrieben werden. Ein Außer-Haus-Verkauf ist jedoch möglich. Verstöße gegen die Regelungen zur Kontaktbeschränkung werden als Ordnungswidrigkeit verfolgt und mit Bußgeldern zwischen 200 Euro und 400 Euro je beteiligter Person geahndet. „Nur wenn die Bevölkerung die Maßnahmen und Beschränkungen weiterhin einhält, kann die Ausbreitung des Coronavirus eingedämmt und Neuinfektionen verhindert werden“, erklärt Landrat Herbert Winkel. „Deshalb wird die Einhaltung gerade am 1. Mai von Polizei und Ordnungsbehörden besonders kontrolliert.“ (29.04.2020)
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„Wir haben bis jetzt viel erreicht und dieses Erreichte müssen wir auch bewahren“, sagt Landrat Herbert Winkel zur derzeitigen Corona-Lage. „Ich kann durchaus nachvollziehen, dass viele Menschen von den Lockerungen Gebrauch machen möchten, doch bitte ich nach wie vor darum Kontakte zu vermeiden, sofern es möglich ist. Neben den geltenden Abstands- und Hygieneregeln lassen sich dadurch Neuinfektionen effektiv vermeiden.“ (28.04.2020)
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Die neue Verordnungs (24.04.) besagt, dass verpflichtend eine Mund-Nase-Bedeckung im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) sowie beim Einkaufen zu tragen ist.
Vorerkrankte Personen, zum Beispiel Personen mit schweren Herz- oder Lungenerkrankungen, für die das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung wegen des höheren Atemwiderstandes nicht zumutbar ist, sind von der Maskenpflicht befreit.
Die Verordnung ist in Bezug auf die Maskenpflicht für Kinder so auszulegen, dass Kinder im Alter bis einschließlich fünf Jahren keine Maske tragen müssen. Dies bedeutet, dass Kinder ab sechs Jahren der Maskenpflicht unterliegen.
Weitere Informationen zu den verschiedenen Maskentypen sowie Hinweise zum richtigen Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung finden Sie unter dem Punkt „Aktuelles zum Thema Corona“ auf der Homepage des Landkreises.
Die Verordnung besagt darüber hinaus, dass Friseursalons ab dem 4. Mai 2020 den Betrieb wieder aufnehmen dürfen, sofern gewährleistet ist, dass zwischen den Kunden ein Abstand von 1,5 Metern sichergestellt und die Hygienemaßnahmen eingehalten werden können. Frisörinnen und Frisöre sind ebenfalls verpflichtet, im Rahmen ihrer Arbeit einen Mund-Nase-Schutz zu tragen.
Ab Montag (27.4.2020) startet außerdem wieder der Schulbetrieb für die 9., 10. und 13. Abschlussklassen. Jene Schülerinnen und Schüler, die auf eine Beförderung via öffentlicher Nahverkehrsmittel (Bus oder auch Taxi) angewiesen sind, können diese - bis auf wenige Ausnahmen - wie gewohnt in Anspruch nehmen. Bei Ausnahmen wurden die Schülerinnen und Schüler darüber im Vorfeld informiert. Die Busse und Taxen sind so besetzt, dass die Mindestabstände zwischen den Schülerinnen und Schülern gewahrt werden können. Auch in den Schulbussen gilt ab Montag die Maskenpflicht. In den Schul-Taxen empfiehlt der Landkreis das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung. (25.04.)
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Am Mittwoch (15.4.2020) ist eine schwerst vorerkrankte, 67 Jahre alte Frau aus dem Landkreis Vechta in einem Krankenhaus in Folge einer Covid-19 Erkrankung verstorben. „Das ist der achte Todesfall im Zusammenhang mit einer Covid-19 Erkrankung bei uns im Landkreis Vechta. Das führt uns erneut vor Augen, wie gefährlich das Virus, gerade für ältere und vorerkrankte Personen sein kann“..., sagt Landrat Herbert Winkel und ergänzt: „Meine Gedanken sind bei den Angehörigen der Verstorbenen.“ Die Verstorbene war zuvor in einem Alten- und Pflegeheim in Kroge untergebracht, in dem es vor rund zwei Wochen zu mehreren Covid-19 Erkrankungen gekommen war. „Den anderen infizierten Bewohnerinnen und Bewohnern geht es den Umständen entsprechend gut“, berichtet die Leiterin des Gesundheitsamtes, Sandra Guhe. „Alle anderen Bewohnerinnen und Bewohner des Alten- und Pflegeheimes befinden sich derzeit noch in Zimmerquarantäne. Sie zeigen jedoch keine Symptome auf und werden die Quarantäne in Kürze beenden können.“ (15.04.)
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„Mehr als die Hälfte aller erkrankten Personen, nämlich 159 Personen, sind in der Zwischenzeit wieder genesen“, berichtet die Leiterin des Gesundheitsamtes, Sandra Guhe. „Dennoch bedeutet dies keine Entspannung der Lage. Die derzeit geringe Anzahl an Neuinfektionen hängt zum einen damit zusammen, dass über die Osterfeiertage wenig Testungen stattfanden und somit wenig positive Ergebnisse auftraten. Zum anderen zeigt sich aber auch, dass die getroffenen Maßnahmen wie beispielsweise Abstandsregeln, Hygienemaßnahmen sowie das Beschränken sozialer Kontakte zu einer effektiven Verlangsamung der Ausbreitung geführt haben. Trotz all dem ist damit die Ausbreitung des SARS-CoV-2 noch nicht gestoppt. Wir rechnen in den kommenden Tagen wieder mit steigenden Fallzahlen.“
„Die Lage ist nach wie vor ernst“, mahnt Landrat Herbert Winkel. „Ich rufe alle Bürgerinnen und Bürger deshalb dazu auf, sich auch weiterhin an die Hygienevorschriften und Abstandsregeln zu halten und soziale Kontakte auf ein Minimum zu beschränken. Nur dann haben wir die Chance, einen erneuten Anstieg der Coronafälle zu verhindern.“ (14.04.)
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„Viele Menschen können aufgrund der Coronakrise das Osterfest im Kreise ihrer Familien nicht so feiern, wie sie es möchten“, sagt Landrat Herbert Winkel. „Daher möchte ich mich ganz herzlich bei allen Bürgerinnen und Bürgern bedanken, dass sie Rücksicht aufeinander nehmen und nicht zwingend erforderliche Besuche verschieben. Dadurch schützen sie uns alle. Ich wünsche allen von ganzem Herzen Gesundheit und ein Frohes Osterfest!“ (12.04.)
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Der Landkreis Vechta weist erneut darauf hin, dass in der Öffentlichkeit ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen einzuhalten ist. Zusammenkünfte im öffentlichen Raum müssen auf zwei Personen beschränkt werden. Auch größere Feiern und Zusammenkünfte sind nach wie vor verboten. Die Einhaltung wird auch über Ostern kontrolliert.
Auch über die Osterfeiertage ist das Bürgertelefon des Landkreises unter der Telefonnummer 04441/898-3333 von 10 bis 14 Uhr erreichbar. (10.04.)
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Am heutigen Donnerstag (9.4.2020) ist erneut ist ein Mann an den Folgen einer Covid-19 Erkrankung verstorben. Der 81-Jährige war schwer vorerkrankt und in stationärer Behandlung. „Ich bin sehr betrübt, dass wir im Landkreis Vechta einen weiteren Todesfall bedingt durch Covid-19 haben“, sagt Landrat Herbert Winkel. „Den Angehörigen gilt mein tiefes Mitgefühl. Ich wünsche ihnen viel Kraft in dieser schweren Zeit.“
Ein weiterer Mann aus dem Landkreis Vechta ist am Donnerstag (9.4.2020) in einem Hospiz verstorben. „Er hatte sich zwar auch mit dem Coronavirus infiziert, befand sich aber bereits im Endstadium einer schweren Vorerkrankung, an deren Folgen er verstarb. Er wird in der Statistik somit nicht als Todesfall in Folge einer Covid-19 Erkrankung geführt. Ungeachtet dessen gilt unser Mitgefühl den Angehörigen des Verstorbenen“, so Winkel weiter. „Die Todesfälle im Landkreis Vechta, die wir seit Beginn der Corona-Pandemie vermelden mussten, sind dagegen ursächlich auf die Covid-19 Erkrankung zurückführen.“ Die Zahl der Verstorbenen ist somit im Vergleich zum Vortag um eine Person auf jetzt sieben angestiegen. (09.04.)
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Auch über die Osterfeiertage ist das Bürgertelefon des Landkreises unter der Telefonnummer 04441/898-3333 von 10 bis 14 Uhr erreichbar. Zudem hat das Land Niedersachsen am gestrigen Dienstag (7.4.2020) eine neue Verordnung zur Beschränkung sozialer Kontakte erlassen. Sie ersetzt damit die Verordnung vom 2. April 2020. Die neue Verordnung besagt unter anderem, dass Kontakte zu anderen Menschen, die nicht zu den Angehörigen des eigenen Haushaltes gehören, auf ein absolutes Minimum reduziert werden sollen. „Auch wenn Ostern vor der Tür steht und durch die Neuregelung Besuche im engsten Kreise erlaubt sind, rufe ich nach wie vor dazu auf, alle Kontakte, die nicht zwingend erforderlich sind, zu verschieben. Jeder Kontakt erhöht schließlich das Risiko einer Infektion mit dem Coronavirus“, sagt Landrat Herbert Winkel. „Die Situation ist nach wie vor sehr ernst. Deshalb appelliere ich erneut an alle Bürgerinnen und Bürger: Halten Sie Abstand und die Hygienemaßnahmen ein.“
Nach wie vor gilt die Regelung, dass in der Öffentlichkeit ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen eingehalten werden muss und Zusammenkünfte im öffentlichen Raum auf zwei Personen beschränkt sind. Auch größere Feiern und Zusammenkünfte sind nach wie vor verboten. Die Einhaltung wird auch über Ostern von der Polizei in Kooperation mit den Ordnungsämtern kontrolliert. (08.04.)
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Erneut ist ein Mann aus dem Landkreis Vechta in Folge einer Infektion mit dem Coronavirus verstorben. Damit steigt die Zahl der Verstorbenen auf insgesamt sechs. Der 90 Jahre alte Mann war schwer vorerkrankt. „Ich bin sehr traurig, dass die Zahl der Todesfälle auch bei uns steigt und wir derzeit jeden Tag mindestens einen Todesfall verkünden müssen. Es zeigt, wie ernst die Situation nach wie vor ist“, sagt Landrat Herbert Winkel. „Den Angehörigen des Verstorbenen gilt unser aufrichtig empfundenes Mitgefühl.“ (07.04.)
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Ein 84 und ein 87 Jahre alter Mann aus dem Landkreis Vechta sind am Montag an den Folgen einer Covid-19 Infektion verstorben. Beide Männer waren schwer vorerkrankt. „Dass wir zwei weitere Todesfälle in unserem Landkreis vermelden müssen, bestürzt uns sehr“, sagt Landrat Herbert Winkel. „Den Angehörigen der Verstorbenen möchten wir unser herzliches Beileid aussprechen.“ (06.04.)
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Am Samstag ist ein weiterer Mann aus dem Landkreis Vechta in Folge einer Covid-19 Infektion im Klinikum Oldenburg verstorben. Er war 67 Jahre alt und hatte eine leichte Vorerkrankung. „Mit großem Bedauern müssen wir heute den dritten Todesfall bekannt geben“, teilt Landrat Herbert Winkel mit. „Ich bin tief erschüttert und spreche den Angehörigen mein herzlichstes Beileid aus.“
„Die Krankheit kann jeden treffen. Daher ist es wichtig, dass die Kontaktsperren von der Bevölkerung strikt eingehalten werden“, ergänzt Sandra Guhe, Leiterin des Gesundheitsamtes. Angesichts des schönen Wetters appelliert sie an die Bevölkerung: „Achten Sie auf die Abstandsregeln. Am besten aber bleiben Sie möglichst zuhause!“ (05.04)
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Seit dem 11. März 2020 wurden rund 1.000 Testungen im Testzentrum durchgeführt. „Täglich kommen zwischen 80 und 100 Personen ins Testzentrum, um dort einen Abstrich vornehmen zu lassen“, berichtet Sandra Guhe, Leiterin des Gesundheitsamtes.
„Rund 69 Prozent der bestätigten Coronafälle sind Personen, für die im Vorfeld der Infektion bereits eine Quarantäne angeordnet wurde, da sie Kontakt zu Infizierten hatten. Sie entwickelten erst im Verlauf der Quarantäne Symptome. Das hat sich als effektiv erwiesen, denn durch die Quarantäneanordnung konnten sie, bevor sie infektiös wurden, keine weiteren Personen angesteckt haben“, so Guhe weiter.
Des Weiteren empfiehlt Landrat Herbert Winkel in Abstimmung mit dem Kreistag und Bürgermeistern, dass die Entgelte für Eltern, die ihre Kinder in einer Tagespflege untergebracht haben, für den Monat April erstattet werden sollen. Eine Entscheidung darüber wird in der Kreistagssitzung am Mittwoch (8. April 2020) gefällt.
Darüber hinaus hat der Landkreis Vechta eine Allgemeinverfügung zum Vollzug der Fahrerlaubnisverordnung erlassen. Sie besagt unter anderem, dass eine ausländische Fahrerlaubnis automatisch um zwölf Monate verlängert werden kann. Ein Besuch der Kreisverwaltung ist dafür vorerst nicht nötig. (03.04)
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Am Dienstag (31.3.2020) sind rund 150 Bewohnerinnen und Bewohner sowie das Personal eines Pflege- und Altenheims in Kroge getestet worden. Grund dafür waren positive Covid-19 Tests einer Bewohnerin sowie einer Pflegerin. Die Ergebnisse liegen nun seit dem Nachmittag vor: Bei sechs Bewohnerinnen und Bewohnern wurde das Coronavirus nachgewiesen. Fünf von ihnen befinden sich seit Sonntag in Zimmerquarantäne, da sie auf derselben Station wohnen, wie die bereits zuvor infizierte Person.
Außerdem sind eine weitere Pflegerin sowie eine Bewohnerin einer anderen Station der Einrichtung positiv getestet worden. Da beide keinen Kontakt zu den anderen Infizierten hatten, laufen derzeit noch Ermittlungen, wo und wie sie sich angesteckt haben könnten.
Alle positiv getesteten Bewohnerinnen und Bewohner befinden sich in Quarantäne. Für die beiden Pflegerinnen wurde häusliche Quarantäne angeordnet. In Absprache mit der Einrichtungsleitung wurden zudem die Schutzmaßnahmen weiter verstärkt und umgesetzt.
„Wir sind froh, dass es nur wenig bestätigte Fälle in der Pflegeeinrichtung gibt“, sagt Landrat Herbert Winkel. „Alle infizierten Bewohnerinnen und Bewohnern sind auf einer Isolierstation zusammen untergebracht. Wir hoffen, dass keine weiteren Infektionen stattgefunden haben.“(01.04)
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Am heutigen Dienstag (31.03.2020) ist ein vorerkrankter, 83 Jahre alter Mann im Landkreis Vechta an den Folgen einer Covid-19 Erkrankung verstorben. „Die Nachricht stimmt uns sehr traurig“, sagt Landrat Herbert Winkel. „In dieser schweren Zeit gilt unsere aufrichtige Anteilnahme den Angehörigen des Verstorbenen.“
Unter den positiv an Corona Getesteten sind auch eine Bewohnerin sowie eine Pflegerin eines Altenheims in Kroge. Die Bewohnerin wurde ins Krankenhaus Lohne verlegt, um die medizinische Versorgung zu gewährleisten. Weitere Bewohnerinnen und Bewohner zeigen Symptome. Für sie wurde eine Zimmerquarantäne angeordnet. „Wir haben heute von jedem Bewohner sowie jedem Mitarbeiter des Altenheims Abstriche genommen. Die Testergebnisse werden im Laufe des morgigen Tages erwartet“, berichtet Sandra Guhe, Leiterin des Gesundheitsamtes. „Auch wenn wir fast jeden Tag Menschen aus der Quarantäne entlassen können und weitere Personen nach und nach genesen, ist die Situation nach wie vor sehr ernst“, sagt Guhe. „Gerade ältere und vorerkrankte Personen sind besonders gefährdet, an Covid-19 zu erkranken. Und wenn sie erkranken, sind die Krankheitsverläufe bei ihnen zumeist gravierender. Deshalb gilt es, diese Personengruppe besonders zu schützen.“
Vor diesem Hintergrund weist der Landkreis Vechta auf die Allgemeinverfügung zum Aufnahmestopp in Pflegeeinrichtungen hin, die ab Donnerstag, 2. April 2020 gilt. Sie besagt, dass unter anderem Pflegeheime oder betreute Wohngemeinschaften ab dann keine neuen Bewohnerinnen und Bewohner mehr aufnehmen dürfen. (31.03.)
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Mit dieser Fallzahl ist der Landkreis Vechta einer der Landkreise mit den meisten bestätigten Corona-Fällen in Niedersachsen. „Dass die Fallzahlen bei uns relativ hoch sind, ist darauf zurückzuführen, dass wir sehr früh viele Personen getestet haben“, sagt Sandra Guhe, Leiterin des Gesundheitsamtes. „Wir haben frühzeitig und konsequent enge Kontaktpersonen ermittelt und Quarantäneanordnungen umgesetzt. Jede Person, die positiv auf das Coronavirus getestet wurde, wurde sofort in häusliche Quarantäne versetzt, um weitere Neuinfektionen zu verhindern. Zudem wurden enge Kontaktpersonen ermittelt und für sie ebenfalls Quarantäne angeordnet. Das war eine gute Entscheidung, denn wie sich gezeigt hat, sind einige Personen während der 14-tägigen Quarantänezeit erkrankt. Darüber hinaus haben wir für Personen, die aus einem Risikogebiet zurückgekehrt sind und Symptome aufgewiesen haben, sofortige Maßnahmen veranlasst.“ In diesem Zusammenhang weist der Landkreis Vechta alle Personen, die eine Anordnung zur Quarantäne durch das Gesundheitsamt erhalten haben, erneut darauf hin, sich an die Anordnung zu halten. Verstöße sind nicht nur eine Gefahr für die Bevölkerung, sondern stellen eine Straftat dar. Auch die Kontaktsperre, die besagt, dass Treffen von mehr als zwei Personen in der Öffentlichkeit verboten sind, gilt es einzuhalten.
Das Gesundheitsamt ermittelt nach wie vor alle Kontaktpersonen von bestätigt Infizierten. „Wir arbeiten intensiv daran, die Personen ausfindig zu machen und sie bei begründetem Verdacht auch in Quarantäne zu versetzen. Nur dadurch können wir verhindern, dass weitere Personen infiziert werden“, erklärt Guhe.
Der jüngste Patient, der bis dato im Landkreis Vechta am Coronavirus erkrankt ist, ist 21 Jahre alt, der älteste 90 Jahre. Das Durchschnittsalter der Erkrankten liegt zwischen 50 und 54 Jahren. Das begünstigt den Verlauf der Krankheit, da Personen in dieser Altersspanne nicht zur Risikogruppe zählen. „Den meisten Personen geht es den Umständen entsprechend relativ gut“, führt Sandra Guhe aus. „Dennoch rufe ich alle Bürgerinnen und Bürger dazu auf, sich an das Kontaktverbot und die Hygienemaßnahmen zu halten. Dann haben wir eine Chance, möglichst viele Neuinfektionen zu verhindern.“
Der Landkreis Vechta rät aufgrund der großen Infektionsgefahr in Praxen und Krankenhäusern dringend dazu auf, nicht zwingend notwendige Arzttermine zu verschieben. Arztbesuche sollten nur nach vorheriger telefonischer Absprache stattfinden.
Außerdem ist seit heute (25. März 2020) die Allgemeinverfügung des Landkreises zum Vollzug des Aufenthaltsgesetzes und des Asylgesetzes auf der Homepage des Landkreises zu finden. Die Verfügung besagt, dass aufgrund der Corona-Pandemie Aufenthaltstitel, die ab dem 23. März 2020 ablaufen, automatisch bis zum 30. Juni 2020 verlängert werden. Bis dahin ist ein Besuch in der Ausländerbehörde dafür nicht erforderlich.
Zudem sind ab sofort nur noch gewerbliche Anmeldungen bei der Kfz-Zulassungsstelle möglich. Dazu ist im Vorfeld eine telefonische Anmeldung erforderlich. Informationen dazu finden sich auf der Homepage des Landkreises Vechta.
Des Weiteren wurden die ersten Sammelunterkünfte/Gemeinschaftsunterkünfte vom Landkreis Vechta kontrolliert. Vorgefundene Beanstandungen werden umgehend von den Eigentümern behoben. (25.03.)
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„Auch wenn die Zahl der Erkrankten im Vergleich zum Vortag nur leicht anstiegen ist, bedeutet dies noch keine Entspannung der Situation“, erklärt Sandra Guhe, Leiterin des Gesundheitsamtes. „Es werden in den nächsten Tagen weitere Erkrankte hinzukommen. Da sind wir uns sicher. Dennoch kämpfen wir weiter und versuchen jede Neuinfektion zu verhindern.“
Derweil werden dem Gesundheitsamt immer wieder Personen gemeldet, die sich in häuslicher Quarantäne befinden, diese jedoch nicht einhalten und sich in der Öffentlichkeit aufhalten. „Dieses Verhalten ist nicht nachvollziehbar“, so Guhe. „Wer vom Gesundheitsamt die Auflage bekommen hat, sich in Quarantäne zu begeben, der muss sich daran halten. Tut er dies nicht, begeht er nicht nur eine Straftat, sondern gefährdet andere immens.“ Deshalb wird die Kreisverwaltung in Kooperation mit der Polizei fortan rigoros gegen Verstöße der Quarantäneauflagen vorgehen und Verfahren einleiten.
Der Landkreis weist in diesem Zusammenhang alle Bürgerinnen und Bürger erneut darauf hin, sich an das Kontaktverbot zu halten und die Hygienemaßnahmen einzuhalten, um weitere Neuinfektionen zu vermeiden. Außerdem sollen nicht zwingend notwendige Arzttermine verschoben und Praxen nur noch in äußerst dringenden Fällen sowie nach vorheriger telefonischer Absprache aufgesucht werden. (24.03.)
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Bund und Länder habne sich auf ein Kontaktverbot geeinigt welches besagt, dass Treffen von mehr als zwei Personen in der Öffentlichkeit verboten sind. „Vor dem Hintergrund der aktuellen Lage und insbesondere hier bei uns im Kreisgebiet mit rasant steigenden Infektionszahlen ist das die absolut notwendige Entscheidung“, sagt Landrat Herbert Winkel. „Ich appelliere an alle Bürgerinnen und Bürger, sich daran zu halten. Wenn dies nicht geschieht, dann müssen wir mit einer Ausgangssperre rechnen, was keiner möchte“, erklärt Winkel weiter.
Die Kreisverwaltung bittet alle Städte und Gemeinden des Landkreises, die Umsetzung des Kontaktverbotes in Kooperation mit der Polizei ebenfalls zu kontrollieren.
Weiterhin ist die Unterbringen von Personen aus touristischen Zwecken untersagt. Gewerbliche Unterbringungen sind unter Auflagen möglich. Unternehmen oder landwirtschaftliche Betriebe, die Personen beschäftigen, die in Sammelunterkünften, betriebseigenen oder angemieteten Unterkünften untergebracht sind, müssen ihre Beschäftigen auf die aktuell geltenden Hygieneregeln hinweisen. Zudem müssen sie sicherstellen, dass die Personen die Hinweise auch verstanden haben. Die Unternehmen haben die Einhaltung der Hygieneregeln regelmäßig zu überprüfen und zu dokumentieren. Weiterhin soll eine Unterbringung möglichst nur in Einzelzimmern erfolgen. Küche und Bad sind als Gemeinschaftseinrichtung so zu nutzen, dass eine ausreichende Distanz zwischen den Bewohnerinnen und Bewohnern gewährleistet ist. Diese Vorgaben lassen sich in der 3. Änderung zur Allgemeinverfügung von sozialen Kontakten finden, die sich auf der Homepage des Landkreises unter www.landkreis-vechta.de finden lässt.
Vor dem Hintergrund der kursierenden Fake-News rund um das Thema „Corona“ weist die Kreisverwaltung darauf hin, dass Hausbesuche des Gesundheitsamtes nur nach vorheriger Anmeldung durchgeführt werden.
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Der Landkreis Vechta rät aufgrund der großen Infektionsgefahr in Praxen und Krankenhäusern dringend dazu nicht zwingend notwendige Arzttermine zu verschieben. Ebenfalls sollten die sozialen Kontakte auf ein Minimum reduziert werden. Dies gilt besonders für Kontakte mit und unter älteren Personen, da diese Personengruppe besonders gefährdet ist.
Zudem hat das Niedersächsische Sozialministerium fachaufsichtliche Hinweise für Gemeinschafts- und Sammelunterkünfte erstellt. Betroffene Firmen erhalten dazu am Montag (23. März) ein Schreiben der Kreisverwaltung. Ab sofort lassen sich bereits Hinweise zu der Unterbringung aus gewerblichen Gründen auf der Homepage des Landkreises Vechta unter www.landkreis-vechta.de finden.
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Die Bevölkerung des Landkreises wird aufgerufen, sich an die Vorgaben der Behörden zu halten: „Bleiben Sie zu Hause, vermeiden Sie soziale Kontakte und halten Sie die Hygienemaßnahmen ein. Nur so haben wir eine Chance, das Virus einzudämmen.“
Außerdem weist der Landkreis darauf hin, dass der Betrieb von moobil+ ab kommenden Montag (23.März 2020) eingestellt wird.
Auch am Wochenende ist das Bürgertelefon des Landkreises für Fragen der Bürgerinnen und Bürger freigeschaltet. Es kann über die Telefonnummer 04441/898-3333 erreicht werden: Samstag und Sonntag von 10 bis 16 Uhr.