Inhaltsbereich
Sie sind hier:
Allgemeinverfügung zur zeitlichen Beschränkung der Beregnung
Allgemeinverfügung zur zeitlichen Beschränkung der Beregnung
Ab sofort ist die Beregnung von öffentlichen und privaten Grünflächen in der Zeit von 12 - 18 Uhr untersagt.
Meldung vom 02.07.2020Letzte Aktualisierung: 10.07.2020
<Zurück