Ausgenommen sind Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sowie Personen mit ärztlichem Attest, dass sie nicht geimpft werden können. Diese Regelung gilt ab nächste Woche auch für die Sporthallen in der Gemeinde Steinfeld. Die Kontrolle erfolgt durch die jeweiligen Veranstalter.
Auch bei Rats- und Ausschusssitzungen haben Besucher und Besucherinnen nun einen entsprechenden Nachweis vorzulegen. Die Gemeinde bedauert es, zu dieser Maßnahme greifen zu müssen, diese sind aber aufgrund steigender Infektionszahlen alternativlos.