Im gesamten Kreisgebiet darf auf allen Rathaus- und Marktplätzen, auf allen schulisch genutzten Flächen inklusive der zu den Schulen gehörenden Parkplätze, auf allen Flächen im Bereich von Kindergärten und Kindertagesstätten sowie auf allen Spielplätzen und in allen Bahnhofs- und Busbahnhofbereichen kein Feuerwerk oder ähnliches abgebrannt werden. Zusätzlich gibt es weitere Örtlichkeiten in den einzelnen Städten und Gemeinden, an denen dieses Verbot gilt. Welche dies sind kann unter http://bit.ly/Böllerverbot-im-Landkreis-Vechta eingesehen werden.
Weiterhin weist die Kreisverwaltung darauf hin, dass auch ein Verkauf, die Abgabe, und das Mitführen von Feuerwerkskörpern und anderen pyrotechnischen Gegenständen verboten ist. „Mit dieser Maßnahme soll verhindert werden, dass es große Ansammlungen von Menschen gibt“, erklärt der Erste Kreisrat Harmut Heinen. „Zudem soll dadurch vermieden werden, die Krankenhäuser zusätzlich durch Unfälle mit Feuerwerk zu belasten. Durch die Corona-Pandemie stehen diese bereits vor großen Herausforderungen.“
Des Weiteren rufen die Kommunen im Kreisgebiet dazu auf, die beliebten Neujahrstouren der Kinder - bei denen an der Haustür geklingelt wird und in Austausch gegen Süßigkeiten ein „Frohes Neues Jahr“ gewünscht wird - ausfallen zu lassen. „Aufgrund der aktuellen Corona-Lage sollte in diesem Jahr auf solche Touren verzichtet werden.“, sagt Gerd Muhle, Sprecher der Bürgermeister. „Die Gefahr, sich derzeit mit dem Virus anzustecken ist sehr hoch. Deshalb müssen nicht zwingend erforderliche Kontakte eingeschränkt werden.“
Weitere Informationen sowie die Liste der Örtlichkeiten, an denen ein Abbrennen von Feuerwerk verboten ist, finden Sie unter www.landkreis-vechta.de