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Verbot von Silvesterfeuerwerk an festgelegten Örtlichkeiten im Kreisgebiet

Kommunen appellieren zudem, Neujahrstouren ausfallen zu lassen

In der Zeit vom 31. Dezember 2020 bis zum Ablauf des 1. Januar 2021 ist das Abbrennen von sogenannten „Silvesterfeuerwerk“ an festgelegten Orten im Kreisgebiet verboten.

Meldung vom 30.12.2020
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