Zu diesem Zweck ist es erforderlich, dass Grundstücke betreten werden. Die Kartierer werden selbstverständlich Rücksicht auf die Belange der Eigentümer nehmen und bei ihrer Arbeit behutsam vorgehen.
Hintergrund für die Kartierarbeit ist die Umsetzung der europäischen Natura2000-Richtlinie. Im Rahmen dieser Richtlinie besteht die gesetzliche Pflicht, in den sog. FFH-Gebieten (Flora-Fauna-Habitat-Gebieten) die heimische Arten und Biotope zu kartieren und zu dokumentieren. Das gesamte Naturschutzgebiet „Dammer Bergsee“ und Teile des Landschaftsschutzgebietes „Dammer Berge“ gehören zum FFH-Gebiet „Dammer Berge“.
Bei Fragen zu den Erfassungsarbeiten können Sie sich gerne an Frau Middelbeck von der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Vechta wenden (Tel. 04441-898-2492 oder 2492@landkreis-vechta.de).