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Gemeinde Steinfeld weist auf den Winterdienst hin

Aufgrund des starken Schneefalls erinnert die Gemeinde Steinfeld Grundstückseigentümer, Anlieger und Mieter an Straßen mit Gehwegen an die winterliche Schnee- und Räumpflicht, welche auch bei Glätte gilt. Nicht erlaubt ist es, die geräumten winterlichen Massen auf der Fahrbahn zu „entsorgen".

Meldung vom 08.02.2021
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