Diese Regelung gilt, bis die Sperrung des Radweges wieder aufgebhoben ist. Damit alle anspruchsberechtigten Schülerinnen und Schüler den Schulbus nutzen können, müssen Eltern rückwirkend beim Landkreis Vechta den „Antrag auf Schülerbeförderung“ stellen. Die Schülerfahrkarte wird nach Antragsstellung vom Landkreis Vechta in den darauffolgenden Tagen zugesandt. Die Verkehrsunternehmen sind über diese Neuerung informiert und werden die Schülerinnen und Schüler ab Montag, den 18. März 2019 zunächst auch ohne Fahrkarte mitnehmen.
Weitere Informationen sowie den Antrag finden Sie unter www.landkreis-vechta.de in der Rubrik „Ordnung und Verkehr/Schülerbeförderung“.